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„Zu wild, zu bang…“ – Friedrich Hölderlin zur DSGVO

Hölderlin-Büste außen am Hölderlin-Turm in Tübingen. © www.schoenepostkarten.de

Hölderlin-Büste außen am Hölderlin-Turm in Tübingen. © www.schoenepostkarten.de

Ab heute, 25.5.2018, gilt die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Was es damit auf sich hat, und wie rechtssicher das alles ist, darüber gibt es bald so viele Meinungen, wie es Internetseiten gibt. Ich halte mich also zurück und weise alle geschätzten Leserinnen und Leser auf unsere aktuellen Datenschutzrichtlinien sowie unser Impressum hier im Reklamekasper hin.

Ein Zitat will ich jetzt aber doch noch bringen. In einer aktuellen Broschüre des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz heißt es:

„Gleichwohl birgt die Datenschutz-Grundverordnung eine Reihe juristischer Unschärfen und/oder Regelungslücken. Die notwendige Rechtssicherheit und -klarheit werden voraussichtlich erst gerichtliche Verfahren auf nationaler Ebene oder vor dem Europäischen Gerichtshof bringen.“ (Quelle: DeineDatenDeineRechte)

Hölderlin im Turm

Wer von der DSGVO genug hat und sich lieber näher mit Friedrich Hölderlin und seiner Zeit im Turm am Neckar befassen möchte, dem sei ein sehr lesenswerter Aufsatz des Tübinger Autors Kurt Oesterle empfohlen, den man hier online lesen oder als pdf-Datei herunterladen kann. Es lohnt sich!

 

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