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BGH bildet sich seine Meinung in Sachen Humor
Gerade eben bekomme ich den Newsletter der auf Medienrecht spezialisierten Stuttgarter Kanzlei Axel Rühl auf den Schirm. Darin lese ich, dass der Bundesgerichtshof (BGH) einen humorvollen Werbevergleich in einem äußerst witzigen Werbespot der taz durchgehen lässt. Der Spot, so schreibt … Weiterlesen