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BGH bildet sich seine Meinung in Sachen Humor

Gerade eben bekomme ich den Newsletter der auf Medienrecht spezialisierten Stuttgarter Kanzlei Axel Rühl auf den Schirm. Darin lese ich, dass der Bundesgerichtshof (BGH) einen humorvollen Werbevergleich in einem äußerst witzigen Werbespot der taz durchgehen lässt. Der Spot, so schreibt Axel Rühl mit Verweis auf das BGH-Urteil sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, da er keine unzulässige Herabwürdigung des Boulevardblattes enhalte (BGH, Urteil v. 1.10.2009, I ZR 134/07). Damit wurde ein Urteil des OLG Hamburg aufgehoben.

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Ist doch interessant, dass in Deutschland sogar der Humor letztinstanzlich genehmigt werden muss. Und da wundern wir uns immer, dass unsere Nachbarn uns ein gerüttelt Maß an Humorlosigkeit zuschreiben. Wir von Kraas & Lachmann jedenfalls arbeiten jedenfalls gerne mit intelligentem Humor, wenn es zum Produkt und zum Unternehmen passt – und wenn der Kunde Mut dazu aufbringt.

Noch ein Nachschlag zum Thema Bild. Der lesenswerte BildBlog hat auch einen sehr humorvollen Werbespot in eigener Sache produziert. Schauen Sie mal:

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